Seit dem 29. November 2022 ermöglicht der neu eingeführte digitale Hauptantrag Kundinnen und Kunden in allen gemeinsamen Einrichtungen ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II zeit- und ortsunabhängig elektronisch zu stellen.
Seit dem 01. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Alle wichtigen Informationen dazu und wie Sie schnell Hilfe beantragen können, finden Sie hier.