Seit dem 1. Juli 2023 gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, die Einkommen erzielen und ergänzend Bürgergeld beziehen, höhere Freibeträge. Mit diesem Freibetragsrechner können Sie unverbindlich mit wenigen Klicks feststellen, wie hoch Ihr Freibetrag ist.
Seit dem 29. November 2022 ermöglicht der neu eingeführte digitale Hauptantrag Kundinnen und Kunden in allen gemeinsamen Einrichtungen ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II zeit- und ortsunabhängig elektronisch zu stellen.