Geld für Kinder

Wenn Sie Kinder haben, können Sie einen Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe stellen. Damit unterstützen wir die Betreuung und (schulische) Ausbildung Ihrer Kinder. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert.

Welche Kosten werden übernommen?
Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen darüber, welche Kosten genau übernommen werden.

Wo kann der Antrag gestellt werden?
Zur Beantragung nutzen Sie das BuT Antragsformular. Außerdem brauchen Sie einen Nachweis der Schule, in dem die Lernförderung Ihres Kindes bescheinigt wird. Lassen Sie dazu die Bescheinigung Lernförderung von der Schule ausfüllen und reichen diese zusammen mit dem Antrag bei uns ein. Dies können Sie per Post oder per E-Mail tun. Antragsformulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Es werden zum Beispiel Kosten für ein gemeinsames Mittagessen als Angebot in der Kita oder im Hort übernommen.

Folgende Kosten werden übernommen

Kinder in Betreuung

  • Ausflüge
  • Kultur, Sport, Mitmachen Zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein, für die Musikschule oder zur Teilnahme an Kursen oder Freizeitangeboten. Monatlich bis zu 10 Euro oder 120 Euro pro Jahr.
  • Mittagessen Gemeinsames Mittagessen als Angebot in der Kita oder im Hort.

Schülerinnen und Schüler

  • Klassenfahrten und Ausflüge Zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein, für die Musikschule oder zur Teilnahme an Kursen oder Freizeitangeboten.
  • Kultur, Sport, Mitmachen
  • Lernförderung
  • Mittagessen Gemeinsames Mittagessen als Angebot in der Schule
  • Schulbedarf Für die benötigten Lernmaterialien (Hefte, Stifte, Bücher, …). Hierfür wird vom Jobcenter 2x im Jahr ein Pauschalbetrag überwiesen.

Wichtige Unterlagen und Infos

Infos zum Download