Organisation
Seit dem 1. Januar 2005 gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Zu den wesentlichen Aufgaben gehört die Gewährung des Grundsicherungsgeldes. In dieser Leistung sind die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt. Zuständig für die Gewährung der Leistungen war bis zum 31. Dezember 2010 die "Arbeitsgemeinschaft Rhein-Lahn", die von der damaligen Agentur für Arbeit Montabaur (heute Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald) und dem Rhein-Lahn-Kreis zum 1. Januar 2005 gegründet wurde. Anfang Januar 2011 wurde die ARGE im Zuge der Neuorganisation des SGB II in Jobcenter Rhein-Lahn unbenannt.
Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt seit dem 01.07.2026 der offizielle Name "Grundsicherungsgeld". Ehemals war die Leistung offiziell als "Bürgergeld", "Arbeitslosengeld II (Alg II)" oder umgangssprachlich auch als "Hartz IV" bekannt.
Mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes und dazugehöriger Änderungen soll die Grundsicherung für Arbeitssuchende erneuert werden, um mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Neu sind aber vor allem auch ein stärkerer Fokus auf die Arbeitsvermittlung sowie die verbindlichen Mitwirkungspflichten. Ziel insgesamt ist ein Sozialstaat, der die Bürgerinnen und Bürger gegen Lebensrisiken verlässlich absichert, aber sie auch dabei unterstützt und ermutigt, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen im Leben zu ergreifen.
Neben der Gewährung des Grundsicherungsgeldes als Geldleistung ist daher die Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt eine ebenfalls wichtige Aufgabe. Hierfür steht jeder und jedem hilfesuchenden Bürger eine persönliche Integrationsfachkraft zur Verfügung.
Seit dem 1. Januar 2006 sind wir als bundesmittelbare Behörde gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen und so behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu können.
Das Jobcenter Rhein-Lahn hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Interessierten ohne Antragstellung Einsicht in wichtige interne Weisungen zu geben. Zusätzlich ist zu beachten, dass eine Vielzahl von Informationen und Weisungen für den SGB II- Bereich bereits über die Internetauftritte der beiden Träger des Jobcenters Rhein-Lahn für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Informationen der Träger können Sie nachstehend einsehen: