Organisation

Seit dem 1. Januar 2005 gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Zu den wesentlichen Aufgaben gehört die Gewährung des Bürgergeldes. In dieser Leistung sind die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt. Zuständig für die Gewährung der Leistungen war bis zum 31. Dezember 2010 die "Arbeitsgemeinschaft Rhein- Lahn", die von der Agentur für Arbeit Montabaur und dem Rhein-Lahn-Kreis zum 1. Januar 2005 gegründet wurde. Anfang Januar 2011 wurde die ARGE im Zuge der Neuorganisation des SGB II in Jobcenter Rhein-Lahn unbenannt.

 

Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt seit dem 01.01.2023 der offizielle Name "Bürgergeld". Ehemals war die Leistung als "Arbeitslosengeld II (Alg II)" oder "Hartz IV" bekannt.

Mit der Einführung des Bürgergeldes und dazugehöriger Änderungen soll die Grundsicherung für Arbeitssuchende erneuert werden, um mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Ziel ist ein Sozialstaat, der die Bürgerinnen und Bürger gegen Lebensrisiken verlässlich absichert, aber sie auch dabei unterstützt und ermutigt, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen im Leben zu ergreifen.

Neben der Gewährung des Bürgergeldes als Geldleistung ist daher die Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt eine ebenfalls wichtige Aufgabe. Hierfür steht jeder und jedem hilfesuchenden Bürger eine persönliche Integrationsfachkraft zur Verfügung.

Seit dem 1. Januar 2006 sind wir als bundesmittelbare Behörde gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen und so behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu können.

Das Jobcenter Rhein-Lahn hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Interessierten ohne Antragstellung Einsicht in wichtige interne Weisungen zu geben. Zusätzlich ist zu beachten, dass eine Vielzahl von Informationen und Weisungen für den SGB II- Bereich bereits über die Internetauftritte der beiden Träger des Jobcenters Rhein-Lahn für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Informationen der Träger können Sie nachstehend einsehen:


Weisungen und Infos

des Jobcenters Rhein-Lahn

Allgemeines

Geschäftsanweisungen