Bitte beachten Sie, dass Beratungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Nehmen Sie hierzu bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt auf. In Notfällen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen auch persönlich mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter Rhein-Lahn lediglich einen Parkplatz für Gehbehinderte Menschen zur Verfügung stellen kann, sofern die betroffene Person einen entsprechenden Nachweis über den am Parkplatz angebrachten QR-Code hochlädt.
Die gesamten weiteren Parkplätze vor dem Gebäude werden durch den Grundstückseigentümer bewirtschaftet. Das Jobcenter Rhein-Lahn hat keinen Einfluss auf mögliche Kosten und Strafen, die bei Nutzung des Parkplatzes anfallen.