Ergebnis des Mietpreisprüfers

Hinweis

Es handelt sich um einen Service für Kundinnen und Kunden des Jobcenter Rhein-Lahn bzw. für Personen, die in unsern Einzugsbereich umziehen möchten und auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind. Das Ergebnis dieser Prüfung ist

  • nicht verbindlich
  • stellt keine Genehmigung bzw. Zusage zum Umzug sowie
  • keinen Rechtsanspruch auf etwaige Umzugskosten und/oder Mietkautionen dar

Für einen rechtsverbindlichen Bescheid reichen Sie bitte ein Mietangebot im Jobcenter Rhein-Lahn zur Prüfung ein.
Dieser Service soll als Anhaltspunkt dienen. Jeder Antrag wird individuell geprüft (Einzelfallprüfung) und kann anders beschieden werden.
Ggf. können wir einen ergänzenden Hinweis vornehmen, der die Kunden darüber informiert, dass eine kostenüberschreitende Position eine kostenunterschreitende Position ausgleichen kann bzw. immer das Gesamtprodukt maßgebend ist.

Bitte beachten Sie, dass zur Feststellung der Angemessenheit zusätzlich auch der Energieverbrauch (zum Heizen) maßgeblich ist und angemessen sein muss.

Für einen rechtsverbindlichen Bescheid reichen Sie bitte ein Mietangebot inkl. des zu erwartenden Verbrauches und der Heizart (Strom, Gas, Öl) im Jobcenter Rhein-Lahn zur Prüfung ein.