Startschuss für die neue Grundsicherung

Das Bürgergeld wird ab dem 01.07.2026 durch die neue Grundsicherung ersetzt.

Die Leistungen bleiben grundsätzlich bestehen. Neu sind vor allem ein stärkerer Fokus auf die Arbeitsvermittlung sowie die verbindlichen Mitwirkungspflichten. Das Jobcenter unterstützt die Leistungsberechtigten weiterhin auf ihrem Weg in Arbeit und bei der Sicherung des Lebensunterhalts.

Für alle Leistungsberechtigten Personen bedeutet das: Wenn sie aktiv mitwirken, Termine wahrnehmen und gemeinsam mit dem Jobcenter an ihrer beruflichen Integration arbeiten, werden sie wie gewohnt unterstützt und begleitet. Gleichzeitig wird klarer geregelt, welche Folgen es hat, wenn keine Mitwirkung erfolgt.

Über den Button rechts gibt es eine FAQ zu den wichtigsten Änderungen.

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