Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn

Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn 

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Seit 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland.

Der Mindestlohn gilt unabhängig vom Umfang der Tätigkeit und der Nationalität der Beschäftigten. Damit findet er auch Anwendung auf geringfügig Beschäftigte (sogenannte Minijobberinnen und Minijobber), Saisonarbeitskräfte und ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten. Sie erhalten den Mindestlohn unabhängig davon, ob sie bei einem in- oder einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Ebenfalls ausgenommen sind (für die ersten sechs Monate der Beschäftigung) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos gewesen sind.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt auf seiner Internetseite ein umfangreiches Informationsangebot in 13 Sprachen zur Verfügung. Sie erreichen das Angebot mit klick auf den Button unten.

 

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